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   VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123   

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VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123 (https://dejure.org/2011,65646)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123 (https://dejure.org/2011,65646)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11. August 2011 - RN 5 S 11.1123 (https://dejure.org/2011,65646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sofortvollzug, Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen einschlägiger Straftaten (Urkundenfälschung, Betrug), die anlässlich der Tätigkeit als Versicherungsmakler begangen wurden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Das Vermögen und eine funktionierende Versicherungswirtschaft stellen wichtige Gemeinschaftsgüter dar, weshalb sie geeignet sind, einen Eingriff in die Berufswahlfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG zu rechtfertigen (grundlegend zu den Schranken der Berufsfreiheit: BVerfG, Urt. v. 11.6.1958, BVerfGE 7, 377).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Gleichwohl entspricht es ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtsprechung, dass die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (so für den Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97, 245; BayVGH, Urt. v. 15.2.2000, Az.: 21 B 96.1637, in Juris m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berufsentziehenden Maßnahmen und deren Sofortvollzug im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG Beschl. v. 13.8.2003, NJW 2003, 3617; Beschl. v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618 m.w.N.) genügt es zur Rechtfertigung der Anordnung des Sofortvollzugs nämlich nicht, dass allein eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich - wie hier - die Maßnahme im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Gleichwohl entspricht es ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtsprechung, dass die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (so für den Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97, 245; BayVGH, Urt. v. 15.2.2000, Az.: 21 B 96.1637, in Juris m.w.N.).
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berufsentziehenden Maßnahmen und deren Sofortvollzug im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG Beschl. v. 13.8.2003, NJW 2003, 3617; Beschl. v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618 m.w.N.) genügt es zur Rechtfertigung der Anordnung des Sofortvollzugs nämlich nicht, dass allein eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich - wie hier - die Maßnahme im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist.
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Allerdings erwähnt das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren (BVerwG, Beschl. v. 9.7.1993, NVwZ-RR 1994, 19; Tettinger/Wank, Kommentar zur Gewerbeordnung, 7. Aufl., § 34 c GewO, Rdnr. 57; Marcks a. a. O., § 34 c GewO, Rdnr. 92), der als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.
  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Erforderlich ist eine auf den konkreten Fall bezogene Begründung, wieso gerade im Fall des Antragstellers eine Fortsetzung seiner Tätigkeit als Versicherungsvermittler bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht hingenommen werden kann (vgl. zum Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO: BayVGH, Beschluss vom 24.3.1999, BayVBl 1999, 465 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Gleichwohl entspricht es ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtsprechung, dass die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (so für den Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit: BVerwG, Urt. v. 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97, 245; BayVGH, Urt. v. 15.2.2000, Az.: 21 B 96.1637, in Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1964 - I C 102.61

    Gewerberechtliche Voraussetzungen der Untersagung des Handeltreibens mit

    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    Anlass zu eigenen Ermittlungen wird die Verwaltungsbehörde und damit auch das Verwaltungsgericht allerdings dann haben, wenn der Betroffene darlegen kann, dass die seiner Verurteilung zugrundeliegenden Feststellungen des Strafgerichts den Tatsachen nicht entsprochen haben (Marcks a. a. O. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 21.7.1964, GewA 1965, 7).
  • VGH Bayern, 12.03.1991 - 21 B 89.01871
    Auszug aus VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
    In Bezug auf die Bewertung der gewerblichen Zuverlässigkeit lassen sich aus einem derartigen Verhalten deshalb keine entscheidenden positiven Rückschlüsse ziehen (vgl. BayVGH, Urt. v. 12.3.1991, Az.: 21 B 89.01871; VG München, Urt. v. 11.3.2008, Az. M 16 K 07.2784, beide in: Juris).
  • VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2784

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit wegen Abrechnungsbetrugs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - 1 M 116/13

    Widerruf einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO

    Auch den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Bayreuth (Beschluss vom 22. Dezember 2003 - B 2 S 03.1620 -, juris) und des Verwaltungsgerichtes Regensburg (Beschluss vom 11. August 2011 - RN 5 S 11.1123 -, juris) ist nicht zu entnehmen, dass die dortigen Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe (statt Geldstrafe) für die Verwirklichung der Regelvermutung rechtlich von Relevanz waren.
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1737

    Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen der Verwirklichung von

    Da § 34 d Abs. 2 Nr. 1 Hs. 2 GewO eine Regelvermutung für die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden enthält, wenn dieser wegen einer der dort genannten Straftaten verurteilt worden ist, und die Vermutung nicht an die "Richtigkeit" des strafgerichtlichen Urteils anknüpft, können Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen allenfalls einen atypischen Fall darstellen, durch den die Regelvermutung widerlegt ist (vgl. schon: VG Regensburg vom 11.8.2011, Az. RN 5 S 11.1123 ).
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